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Beratungsarten im Überblick

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Jungunternehmen und Bestandsunternehmen können zu folgenden Beratungsschwerpunkten eine Förderung erhalten:

 

Allgemeine Beratung (für alle Unternehmen)

  • Wirtschaftliche Fragestellungen

  • Finanzielle Themen und Planung

  • Personelle Themen (z. B. Personalführung, -gewinnung)

  • Organisatorische Aspekte der Unternehmensführung

 

Spezielle Beratung (für bestimmte Zielgruppen)

  • Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden

  • Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden

  • Unternehmen, die von Menschen mit anerkannter Behinderung geführt werden

  • Beratung zur besseren Integration von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund

  • Beratung zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeitende mit Behinderung

  • Beratung zur Fachkräftegewinnung und -sicherung

  • Maßnahmen zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Familie & Beruf

  • Alternsgerechte Arbeitsplatzgestaltung

 

Beratung für Unternehmen in Schwierigkeiten

(Unabhängig vom Alter des Unternehmens)

  • Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit

  • Folgeberatung zur Vertiefung und Umsetzung der Maßnahmen aus der Sicherungsberatung

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BAFA-Förderung für Unternehmensberatung – Zielgruppen und Voraussetzungen

Die Förderung unternehmerischen Know-hows durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) richtet sich an eine Vielzahl von Selbständigen und Unternehmen in Deutschland. Ziel ist es, professionelle Beratungsleistungen zu subventionieren, um wirtschaftliche, organisatorische oder strategische Herausforderungen nachhaltig zu lösen – insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

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Wer kann BAFA-Förderung in Anspruch nehmen?


Das Programm richtet sich an unterschiedlichste Zielgruppen. Förderfähig sind insbesondere folgende Personengruppen:

1. Einzelunternehmer (Gewerbetreibende)
Gewerbetreibende, die eine gültige Gewerbeanmeldung besitzen. Dies umfasst sowohl Kleinunternehmer nach § 19 UStG als auch umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.
Beispiele: Handwerksbetriebe, Online-Händler, Coaches, Dienstleister im B2B- oder B2C-Bereich.

2. Freiberufler
Freiberuflich Tätige nach § 18 EStG, die kein Gewerbe anmelden müssen. Dazu gehören etwa:

  • Angehörige der Heilberufe (z. B. Physiotherapeuten, Heilpraktiker, Ärzte)

  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare

  • Kreative Berufe: Texter, Journalisten, Designer, Künstler

  • Beratende Berufe: IT-Experten, Trainer, Business-Coaches

3. Kleingewerbetreibende
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Aktuelle Umsatzgrenzen: 22.000 € im Vorjahr und maximal 50.000 € im laufenden Jahr.
Auch diese Gruppe kann von einer BAFA-geförderten Beratung profitieren – etwa zur Strukturierung, Positionierung oder Digitalisierung.

4. Gewerbetreibende mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Selbständige oder Unternehmen, die bereits Personal beschäftigen.
Hier kann die Beratung sich auf Themen wie Mitarbeiterführung, Prozessoptimierung, Skalierung, Organisationsentwicklung oder auch Employer Branding beziehen.

5. Selbständige in Nebentätigkeit
Auch Personen, die neben einer Hauptbeschäftigung ein Nebengewerbe oder eine freiberufliche Nebentätigkeit betreiben, sind förderfähig – insbesondere, wenn der Übergang in die volle Selbständigkeit geplant ist.

6. Gründerinnen und Gründer
Gefördert werden auch Existenzgründer:innen in der Vorgründungsphase oder kurz nach Gründung. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen bereits wirtschaftlich aktiv ist, also erste Umsätze erzielt wurden. Beratungsinhalte können u. a. sein:

  • Geschäftsmodellentwicklung

  • Marktstrategie

  • Vertriebsaufbau

  • Finanzierung und Fördermittel

  • Positionierung am Markt

Hinweis: Vorgründungsberatungen sind in einigen Bundesländern ebenfalls förderfähig – jedoch nicht direkt über das BAFA, sondern über regionale Förderprogramme.

7. Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Unternehmen mit erkennbaren Krisensymptomen – z. B. sinkenden Umsätzen, Liquiditätsengpässen oder Restrukturierungsbedarf – können im Rahmen einer Turn-Around-Beratung oder Sanierungsberatung besonders intensiv unterstützt werden.
Voraussetzung ist ein Nachweis der wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

8. Solo-Selbständige und Digitale Nomaden
Einzelunternehmer ohne Angestellte, die häufig digitale Geschäftsmodelle verfolgen.
Beispiele: Webdesigner, Texter, YouTuber, Influencer, Softwareentwickler, Online-Berater.
Typische Beratungsthemen: Positionierung, Prozessoptimierung, Angebotserweiterung, Marketingstrategie.

9. Selbständige mit juristischer Unternehmensform
Auch juristische Personen sind förderfähig – z. B.:

  • UG (haftungsbeschränkt)

  • GmbH (auch Ein-Personen-GmbH)

  • GbR, OHG, PartG, eG

Beratungsfähig ist dabei regelmäßig die Geschäftsführung bzw. der geschäftsführende Gesellschafter.

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

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Damit eine Unternehmensberatung durch das BAFA gefördert wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen hat seinen Sitz in Deutschland.

  • Es handelt sich um ein rechtlich selbständiges Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder freiberuflichen Tätigkeit.

  • Das Unternehmen zählt zu den kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition.

  • Es liegt kein Insolvenzverfahren vor.

  • Die Beratung erfolgt durch einen bei der BAFA gelisteten Berater.

  • Die Beratung hat wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Zielsetzung.

  • Die Maßnahme beginnt erst nach Antragstellung und Genehmigung.

  • Es findet keine Doppelförderung durch andere Programme statt.

Beratungsinhalte und mögliche Themenfelder

  • Unternehmensstrategie

  • Geschäftsmodell-Optimierung

  • Digitalisierung & Automatisierung

  • Marketing- und Vertriebsstrategien

  • Personal- und Organisationsentwicklung

  • Nachhaltigkeit & ESG-Kriterien

  • Finanzierung & Liquiditätsplanung

  • Unternehmensnachfolge

Förderhöhe und Ablauf

  • Förderquote: Bis 80 % Zuschuss auf das Beraterhonorar

  • Maximaler Zuschuss:  Unternehmen in Schwierigkeiten bis 90 %

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BAFA Berater I Düsseldorf
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​Mit unserer langjährigen Expertise im betrieblichen Gesundheitsmanagement, in der Unternehmensberatung mit 40 Jahren Unternehmererfahrung, Diplom Business Coaches sowie durch unsere Top-Marketing-Experten (inhouse) sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für BAFA-geförderte Beratung.​

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